Die Fahrzeugbewertung reicht von einfachen Zeitwertermittlungen gängiger Fahrzeuge bis zu Wertgutachten für Oldtimer oder Sonderfahrzeuge. Beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges schafft die Fahrzeugbewertung Klarheit über den Markt- und/oder Wiederbeschaffungswert. Im Schadenfall kann so der genaue Fahrzeugwert gegenüber der Versicherung nachgewiesen werden. Im Rahmen von Steuererklärungen kann die Ermittlung des ehemaligen Listenneupreises notwendig sein. Bei Leasingfahrzeugen ist nach Ablauf der Leasingdauer der Wert des Fahrzeuges zu ermitteln. Bei Oldtimern und Sonderfahrzeugen muß der Fahrzeugwert über ein gesondertes Wertgutachten individuell ermittelt werden.