Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen genau zu bestimmenden Herd entstanden ist und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brandschäden gelten demnach: Vergaserbrand, Schmorschaden, Sengschaden sowie Durchbrennen von Zündkerzen und Sicherungen. Bitte beachten Sie die Versicherungsklauseln in Bezug auf fahrlässiges Verhalten.