Die Kosten für ein von Ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten wird von der Versicherung ohne deren Zustimmung nicht erstattet. In Einzelfällen kann das Gutachtenhonorar eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durch Ihre Versicherung übernommen werden. Bitte fragen Sie immer bei Ihrer Versicherung nach. Bei einem Sachverständigenverfahren werden Ihnen die Kosten im Verhältnis des Ergebnisses erstattet. Einige Rechtsschutzversicherer übernehmen die beim Sachverständigenverfahren entstehenden Kosten.